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Verunfalltes KFZ auf dem Weg zum Unfallgutachten

KFZ Unfallgutachten & KFZ-Schadengutachten

Unfallgutachten vom unabhängigen Gutachter

Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren. Wir bieten Ihnen zuverlässige Hilfe und Unterstützung durch unsere unabhängigen Gutachter. Wird Ihr Fahrzeug in einem fremdverschuldeten Unfall beschädigt, können Sie uns mit einem objektiven Unfallgutachten beauftragen. Unsere Unabhängigkeit und Fachkompetenz ermöglichen es uns, Schäden neutral und präzise zu bewerten. Dies ist entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchzusetzen. Unsere qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen begutachten einen Totalschaden oder Bagatellschaden in einem neutralen Unfallgutachten und bieten Ihnen eine objektive Bewertung des Schadens.

Gutachten nach einem Unfall

Ein KFZ Unfallgutachten durch einen Sachverständigen geht über einfache Schadensbewertung hinaus. Wir führen eine umfassende Beweissicherung durch, dokumentieren den Zustand Ihres Fahrzeugs detailliert und erstellen eine präzise Analyse des entstandenen Schadens. Unsere gründliche Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Aspekte des Schadens berücksichtigt werden, einschließlich Wertminderung und eventueller Ausfallzeiten. So können Sie sicher sein, dass der Verursacher den Schaden vollständig ersetzen muss.

Schadengutachten nach unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Unsere Aufgabe ist es, den Schaden exakt zu beziffern und die Schadenregulierung in Ihrem Sinne voranzutreiben. Auch für den sogenannten Kaskoschaden erstellen wir Gutachten. Dies ist nach einem selbstverschuldeten Unfall relevant, wenn Ihre Kaskoversicherung die verursachten Schäden ersetzt. Wir bieten Ihnen eine präzise Schadensanalyse Ihres PKWs, damit der Verursacher den Schaden ersetzen kann. Bei einem Schadengutachten ist es besonders wichtig, die Schuldfrage und damit den Unfallverursacher zu finden und den Fahrzeugzustand zu klären.


Häufige Fragen an den Schadengutachter

Wann braucht man nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter?

Ein KFZ-Gutachten ist immer dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde - sei es durch Eigen- oder Fremdverschulden. Ein professionelles Gutachten durch einen KFZ Gutachter stellt sicher, dass der gesamte Schaden erfasst und dokumentiert wird. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geht.

Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?

Es empfiehlt sich, so schnell wie möglich nach einem Autounfall einen Gutachter zu beauftragen. Je früher die Schadenaufnahme erfolgt, desto präziser kann der Schaden dokumentiert werden. Dies ist besonders wichtig, um Manipulationen oder Veränderungen am Unfallort oder am Fahrzeug auszuschließen.

Was kostet ein KFZ Gutachten nach einem Unfall?

Die Kosten für das Schadengutachten variieren je nach Umfang des Schaden und der notwendigen Untersuchungen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem Ihre Kaskoversicherung greift, trägt diese die Kosten für das Gutachten.

Wer trägt die Kosten für einen Kfz-Gutachter?

Grundsätzlich trägt der Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung die Kosten für den Sachverständigen. Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei einem Kaskoschaden trägt Ihre eigene Versicherung die Gutachterkosten, dies greift allerdings nur, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.


Guntermann - Ihr Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik

An unserer Prüfstelle in Wermelskirchen-Neuenhaus bieten wir Ihnen folgende umfangreiche Leistungen im Bereich der Fahrzeugtechnik.

  • Haupt- und Abgasuntersuchungen nach § 29 StVZO
  • Oldtimerbegutachtung für eine H-Zulassung  nach § 23 StVZO 
  • Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
  • Kurz- und Wertgutachten 
  • Gasprüfungen für Wohnmobile und Wohnanhänger 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unabhängiges Unfallgutachten von den Sachverständigen Ihres Vertrauens.