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Unsere Leistungen als anerkannte GTÜ-Prüfstelle

Unser Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik ist als amtlich anerkannter Vertragspartner der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) dazu berechtigt, Fahrzeuge zu prüfen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben übernehmen wir die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung, Änderungsabnahmen für getunte Kfz sowie das Oldtimergutachten zum Erlangen des H-Kennzeichens. Damit bieten wir Ihnen eine hervorragende Alternative zum TÜV. Auf dieser Seite informieren wir Sie genauer über die Dienstleistungen unserer GTÜ-Prüfstelle. Vereinbaren Sie am besten gleich telefonisch einen Termin mit uns!

Hauptuntersuchung

Für Ihr Fahrzeug führen wir die amtliche Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durch. Dazu gehört auch die Abgasuntersuchung. Wir stellen dabei sicher, dass Ihr Lkw, Pkw oder Motorrad in allen Funktionen verkehrssicher ist und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.

Die Hauptuntersuchung muss regelmäßig durchgeführt werden: bei Pkws und Motorrädern innerhalb von zwei Jahren, bei allen anderen Fahrzeugen jährlich.

Besteht das Fahrzeug diese technische Untersuchung, erhalten Sie von uns die entsprechende Plakette.

Abgasuntersuchung

Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems, bekannt als Abgasuntersuchung, ist seit 2010 ein fester Teil der Hauptuntersuchung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben untersuchen wir die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs. Eine separate Plakette gibt es nicht mehr, stattdessen erhalten Sie die Plakette der Hauptuntersuchung nur, wenn die Abgasuntersuchung erfolgreich verläuft.

Änderungsabnahmen

Baulich veränderte Fahrzeuge dürfen nur mit einer Änderungsabnahmebescheinigung am Straßenverkehr teilnehmen. Wer sein Fahrzeug auf andere Räder umrüstet, tieferlegt oder anderweitig individualisiert, vereinbart bei uns telefonisch einen Termin zur Änderungsübername. Wir führen eine Verkehrssicherheitsprüfung entsprechend § 29 StVZO durch. Besteht das Fahrzeug die Prüfung, erstellen wir Ihnen die nötige Bescheinigung zu Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO. Mit der erfolgreichen Änderungsabnahme ist das Fahrzeug auch wieder versichert.

H-Kennzeichen 

Zu unseren Leistungen zählt das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Fällt dieses positiv aus, bekommt der Wagen das H-Kennzeichen. Damit erhalten Sie unter anderem Steuervergünstigungen und profitieren von Ausnahmen im Bereich Umweltvorgaben. Um den Oldtimer-Status festzustellen, führen wir zunächst eine Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durch. Im Anschluss wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet. Er untersucht den Zustand folgender Baugruppen: Aufbau/Karosserie, Motor/Antrieb, Rahmen/Fahrwerk, Bremsanlage, Räder/Reifen, Lenkung, elektrische Anlage sowie Fahrzeuginnenraum.